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Wir sind von den Krankenkassen anerkannt

Leistungen nach Art. 7 KLV unterliegen der Krankenkassenpflicht

TARIFE 2024

Gültig ab 1. Januar 2024

Spitex-Dienstleistungen werden ausschliesslich aufgrund einer ärztlichen Verordnung sowie einer Bedarfsabklärung erbracht. Die Abklärung des Hilfs- und Pflegebedarfs muss durch eine Spitex-Fachperson erfolgen. Der voraussichtliche Hilfs- und Pflegeaufwand wird festgehalten (Quantifizierung). Einsatzmöglichkeiten: nach Bedarf, täglich zwischen 07:00 – 22:00 Uhr Die Abrechnung erfolgt bei den KLV Leistungen in 5-Minuten Einheiten pro Leistungsart, wobei bei einem Kurzeinsatz immer mindestens 10 Minuten verrechnet werden. Die Verrechnung erfolgt pro geleistetem Einsatz.

Die Spitex Klienten im Kanton Zürich müssen die Jahresfranchise und den gesetzlichen Selbstbehalt von 10 % sowie die Patientenbeteiligung von CHF 7.65 / Tag selber tragen. Die Spitex Klienten im Kanton Aargau müssen die Jahresfranchise und den gesetzlichen Selbstbehalt von 20 % sowie die Patientenbeteiligung von CHF 15.35 / Tag selber tragen.

Hilflosenentschädigung

Wer bei alltäglichen Lebensverrichtungen wie beispielsweise dem Ankleiden, Aufstehen oder Hinsetzen, dem Essen oder der Körperpflege, sowie bei Verrichtungen und sozialen Kontakten ausserhalb der Wohnung auf die Hilfe von Anderen angewiesen ist, gilt als «hilflos» und kann eine Hilflosenentschädigung beantragen. Die Entschädigung erfolgt nach Grad der Hilflosigkeit (leicht, mittel, schwer) und ist nicht abhängig von Einkommen oder Vermögen.

Ergänzungsleistungen (EL)

Wo das Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht deckt, helfen Ergänzungsleistungen zur AHV und IV. Sie sind ein rechtlicher Anspruch und keine Fürsorge oder Sozialhilfe. Zusammen mit der AHV und IV gehören die EL zum sozialen Fundament unseres Staates. Weitere Auskünfte sind bei den zuständigen kantonalen EL-Stellen, die sich meist bei den AHV-Ausgleichskassen befinden, erhältlich.

Unterstützung

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, in bestimmten Lebenssituationen oder finanziellen Notlagen die entsprechende finanzielle Unterstützung zu erhalten. Diverse Leistungen helfen weiter.